Regresse

Verursacherregresse

Aus dem Sachverhalt ergibt sich, wer für den Schaden verantwortlich, sprich: wer Verursacher des Schadens ist.

Zu prüfen ist, ob ein vertraglicher und/oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.

Je nachdem ergeben sich die zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen, die Darlegungs- und Beweislast und die Rechtsfolge.

Zu nennen als Stichworte sind hier bei Brand- und Wasserschäden Regresse gegen

• Handwerker
• Architekt
• Sonderfachleute am Bau
• Mieter
• Vermieter
• Täter
• Hersteller/ Importeur
•Nachbarn
• Eigentümer
• Verkehrssicherungspflichtiger
• Anlagenbetreiber
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